RS Vwgh 1997/6/24 95/08/0041

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Veröffentlicht am 24.06.1997
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §58 Abs1;
ASVG §59 Abs2;

Rechtssatz

Die Kurzfristigkeit des Zahlungsverzuges gemäß § 59 Abs 2 ASVG als Voraussetzung einer möglichen Nachsicht der Verzugszinsen stellt ausschließlich auf den Zeitraum ab, für den nach § 59 Abs 1 ASVG Verzugszinsen zu entrichten sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995080041.X06

Im RIS seit

22.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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