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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
ParkometerabgabePauschV Wr 1995;Rechtssatz
Spricht eine Abgrenzungsverordnung nach § 43 Abs 2a StVO von einer Ausnahmebewilligung von einer bestimmten (in einem Wr Gemeindebezirk) flächendeckend kundgemachten Kurzparkzone, so kann eine auf diese Kurzparkzonenverordnung bezogene Ausnahmebewilligung keine Ausnahme von einer anderen (angrenzenden) Kurzparkzone vermitteln (hier: Der Beschuldigte lebt im ersten Bezirk an einer an den neunten Bezirk grenzenden Straße, deren Verkehrsfläche bereits zum neunten Bezirk gehört).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997170172.X01Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011