RS Vwgh 1997/6/24 97/17/0172

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Veröffentlicht am 24.06.1997
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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

ParkometerabgabePauschV Wr 1995;
ParkometerG Wr 1974 §2 Abs2 idF 1992/050;
StVO 1960 §25;
StVO 1960 §43 Abs2a;
StVO 1960 §45 Abs4;

Rechtssatz

Spricht eine Abgrenzungsverordnung nach § 43 Abs 2a StVO von einer Ausnahmebewilligung von einer bestimmten (in einem Wr Gemeindebezirk) flächendeckend kundgemachten Kurzparkzone, so kann eine auf diese Kurzparkzonenverordnung bezogene Ausnahmebewilligung keine Ausnahme von einer anderen (angrenzenden) Kurzparkzone vermitteln (hier: Der Beschuldigte lebt im ersten Bezirk an einer an den neunten Bezirk grenzenden Straße, deren Verkehrsfläche bereits zum neunten Bezirk gehört).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997170172.X01

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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