RS Vwgh 1997/6/24 95/17/0500

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Veröffentlicht am 24.06.1997
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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

BStG 1971 §28;
B-VG Art10 Abs1 Z9;
B-VG Art11 Abs1 Z4;
B-VG Art140 Abs1;
ParkometerG Wr 1974 §1 idF 1981/019;

Rechtssatz

Das BStG 1971 - insbesondere § 28 BStG 1971 - steht unter dem Gesichtspunkt der Bundeskompetenz der Bundesstraßenangelegenheiten einer Abgabe auf das Parken in Kurzparkzonen auf Bundesstraßen gemäß § 1 Wr ParkometerG nicht entgegen (Hinweis VfSlg 5859/1968), wird doch durch diese Abgabe die Benützung der unmittelbar dem Verkehr dienenden Flächen der Bundesstraßen durch jedermann im Rahmen der straßenpolizeilichen und kraftfahrrechtlichen Vorschriften nicht beeinträchtigt, widerspricht doch auch der administrative Gesichtspunkt der Abgabe (Parkraumbewirtschaftung) nicht den vom Bundesgesetzgeber mit den genannten straßenpolizeilichen Vorschriften verfolgten Interessen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995170500.X03

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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