Index
L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
BStG 1971 §28;Rechtssatz
Das BStG 1971 - insbesondere § 28 BStG 1971 - steht unter dem Gesichtspunkt der Bundeskompetenz der Bundesstraßenangelegenheiten einer Abgabe auf das Parken in Kurzparkzonen auf Bundesstraßen gemäß § 1 Wr ParkometerG nicht entgegen (Hinweis VfSlg 5859/1968), wird doch durch diese Abgabe die Benützung der unmittelbar dem Verkehr dienenden Flächen der Bundesstraßen durch jedermann im Rahmen der straßenpolizeilichen und kraftfahrrechtlichen Vorschriften nicht beeinträchtigt, widerspricht doch auch der administrative Gesichtspunkt der Abgabe (Parkraumbewirtschaftung) nicht den vom Bundesgesetzgeber mit den genannten straßenpolizeilichen Vorschriften verfolgten Interessen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995170500.X03Im RIS seit
26.11.2001