RS Vwgh 1997/6/24 95/08/0237

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Veröffentlicht am 24.06.1997
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Index

L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1;
SHG Wr 1973 §38;

Rechtssatz

Sind die Anträge eines Hilfesuchenden ihrem Inhalt nach nur auf die Gewährung von Leistungen für einen Zeitraum gerichtet, in dem der Hilfesuchende die Voraussetzungen des § 38 Wr SHG schon nicht mehr erfüllt hat, so fehlt nach der Aufgabe seines Wiener Wohnsitzes dem Hilfesuchenden die örtliche Nahebeziehung zum Land Wien, ohne die ihm die begehrten Leistungen nach dem Wr SHG nicht zustehen haben können (Hinweis E 16.4.1986, 85/11/0292, VwSlg 12108 A/1986).

Schlagworte

Maßgebender Zeitpunkt örtliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995080237.X01

Im RIS seit

13.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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