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L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe WienNorm
AVG §1;Rechtssatz
Sind die Anträge eines Hilfesuchenden ihrem Inhalt nach nur auf die Gewährung von Leistungen für einen Zeitraum gerichtet, in dem der Hilfesuchende die Voraussetzungen des § 38 Wr SHG schon nicht mehr erfüllt hat, so fehlt nach der Aufgabe seines Wiener Wohnsitzes dem Hilfesuchenden die örtliche Nahebeziehung zum Land Wien, ohne die ihm die begehrten Leistungen nach dem Wr SHG nicht zustehen haben können (Hinweis E 16.4.1986, 85/11/0292, VwSlg 12108 A/1986).
Schlagworte
Maßgebender Zeitpunkt örtliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995080237.X01Im RIS seit
13.07.2001