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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Eine drohende Haftstrafe von 25 Jahren wegen Teilnahme an einer unangemeldeten - wenn auch mit Ausschreitungen verbundenen - politischen Demonstration stellt aufgrund des unangemessen langen Freiheitsentzuges asylrelevante Verfolgung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995010165.X02Im RIS seit
20.11.2000