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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Die Unglaubwürdigkeit der Angaben des Asylwerbers ist nicht daraus zu schließen, daß dieser nicht bereits vor seiner Einreise nach Österreich in den von ihm durchreisten Ländern um Asyl angesucht hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995010160.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
25.06.2009