RS Vwgh 1997/6/25 96/01/0387

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1997
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §3;
AsylG 1991 §4;
AVG §58 Abs2;
AVG §66 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/06/25 96/01/0273 3

Stammrechtssatz

War "Sache" des erstinstanzlichen Verfahrens lediglich ein Ausdehnungsantrag nach § 4 AsylG 1991, so liegt im Außerachtlassen von erstmals in der Berufung vorgebrachten Umständen zur Frage der Flüchtlingseigenschaft des Ausdehnungswerbers keine Rechtsverletzung.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996010387.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten