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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Es liegt nicht außerhalb der Lebenserfahrung, daß ein diktatorisches Regime eine friedliche politische Demonstration nicht durch die Polizei, sondern - um nach außen einen demokratischen Anschein zu wahren - durch gedungene, bewaffnete Banden auflöst bzw durch solche einen Aufruhr provoziert, der den Vorwand zur Auflösung bietet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995010165.X01Im RIS seit
20.11.2000