RS Vwgh 1997/6/25 96/01/0273

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Veröffentlicht am 25.06.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §18 Abs1;
AVG §56;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen § 18 Abs 1 zweiter Satz AsylG 1991 ist auf die Rechtswirksamkeit des Bescheides ohne Einfluß. Der darin gelegene Verfahrensmangel könnte allerdings - soweit seine Relevanz aufgezeigt wird - zur Aufhebung eines solchen Bescheides führen.

Schlagworte

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Zurechnung von Bescheiden Intimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996010273.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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