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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Zu Unrecht auf die Völkerrechtswidrigkeit (Verurteilung durch die Völkergemeinschaft) einer militärischen Aktion beruft sich jedenfalls jener Asylwerber, der den Asylantrag mit seiner Desertion von einer Einheit begründet, die das anerkannte Völkerrechtssubjekt Bosnien-Herzegowina gegen Angriffe durch serbisch dominierte Truppen zu verteidigen sucht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996010423.X01Im RIS seit
20.11.2000