RS Vwgh 1997/6/25 96/01/0423

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Veröffentlicht am 25.06.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Zu Unrecht auf die Völkerrechtswidrigkeit (Verurteilung durch die Völkergemeinschaft) einer militärischen Aktion beruft sich jedenfalls jener Asylwerber, der den Asylantrag mit seiner Desertion von einer Einheit begründet, die das anerkannte Völkerrechtssubjekt Bosnien-Herzegowina gegen Angriffe durch serbisch dominierte Truppen zu verteidigen sucht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996010423.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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