RS Vwgh 1997/6/25 96/01/0311

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Veröffentlicht am 25.06.1997
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §58 Abs2;
B-VG Art130 Abs2;
StbG 1985 §10;
StbG 1985 §11;

Rechtssatz

Unter Berücksichtigung der seit geraumer Zeit gespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt kann allein aus dem Umstand, daß ein Staatsbürgerschaftswerber (hier: 36jähriger Konventionsflüchtling, der sich seit 15 Jahren im Inland aufhält) bisher jeweils nur kurzfristig (hier: 4 Versicherungspflichtige Jahre) gearbeitet hat, nicht ohne weitere Erhebungen geschlossen werden, daß sich diese Person nicht ausreichend um einen Arbeitsplatz bemüht hat.

Schlagworte

Begründung von Ermessensentscheidungen Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996010311.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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