RS Vwgh 1997/6/25 95/01/0187

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Veröffentlicht am 25.06.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §3;
AsylG 1991 §4;

Rechtssatz

Durch einen Bescheid, mit dem ein Antrag auf Ausdehnung von Asyl gemäß § 4 AsylG 1991 abgewiesen wird, kann in das an die Flüchtlingseigenschaft eines Asylwerbers geknüpfte Recht gemäß § 3 AsylG 1991 nicht eingegriffen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995010187.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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