RS Vwgh 1997/6/25 96/01/0638

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1997
beobachten
merken

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs3;

Rechtssatz

Die soziale Integration kann nicht als besonders berücksichtigungswürdiger Grund angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996010638.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten