RS Vwgh 1997/6/26 97/06/0127

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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Index

L85006 Straßen Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
LStVwG Stmk 1964 §3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Allfällige Sonderrechte einzelner Verkehrsteilnehmer führen weder dazu, daß aufgrund dieser Rechte die Öffentlichkeit der Straße oder des Weges gemäß § 3 Stmk LStVwG 1964 festzustellen wäre (die Benützung der Straße aufgrund eines Sonderrechtes ist keine allgemeine Benützung), noch dazu, daß die aufgrund eines solchen Sonderrechtes Begünstigten deshalb in einem Verfahren zur Öffentlicherklärung Parteistellung hätten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997060127.X02

Im RIS seit

06.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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