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43/01 Wehrrecht allgemeinNorm
ADV §7 Abs1;Rechtssatz
Verletzungen der Gehorsamspflicht sind im Bereich der Landesverteidigung grundsätzlich nicht als geringfügig zu werten (hier: Durch den Eingriff des Bf in die Befehlslage wurde der Befehlsempfänger mit der bedenklichen Situation konfrontiert, daß ihm widersprechende Befehle von zwei Vorgesetzten erteilt wurden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995090265.X04Im RIS seit
20.11.2000