RS Vwgh 1997/6/26 95/09/0265

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

ADV §7 Abs1;
HDG 1994 §2 Abs1 Z1;
WehrG 1990 §47 Abs3;

Rechtssatz

Verletzungen der Gehorsamspflicht sind im Bereich der Landesverteidigung grundsätzlich nicht als geringfügig zu werten (hier: Durch den Eingriff des Bf in die Befehlslage wurde der Befehlsempfänger mit der bedenklichen Situation konfrontiert, daß ihm widersprechende Befehle von zwei Vorgesetzten erteilt wurden).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995090265.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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