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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §67a Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/01/28 93/11/0035 2Stammrechtssatz
Bei der Aufnahme einer Person ohne Verlangen in eine Anstalt (§ 10, § 11 UbG) obliegt gemäß § 18 UbG die Zulässigkeit der "Unterbringung des Kranken" in der Anstalt nicht den unabhängigen Verwaltungssenaten, sondern den Gerichten. Die Überprüfung der der Anhaltung in der Anstalt vorangegangenen polizeilichen Zwangsmaßnahmen (zwangsweise Verbringung zu einem Arzt und in die Krankenanstalt gem § 8 und § 9 UbG) fällt jedenfalls in die Zuständigkeit der unabhängigen Verwaltungssenate. Nunmehr sieht das SPG 1991 ausdrücklich die Bekämpfbarkeit dieser Akte vor den unabhängigen Verwaltungssenaten vor (§ 88 Abs 1 iVm § 46 SPG 1991).
Schlagworte
Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994110340.X01Im RIS seit
11.07.2001