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20/03 SachwalterschaftNorm
UbG §3;Rechtssatz
Die materiellen Unterbringungvoraussetzungen des § 3 UbG müssen sowohl für eine Unterbringung auf Verlangen (§ 4 bis § 7 UbG) als auch für eine Unterbringung ohne Verlangen (§ 8 ff UbG) gegeben sein. Bei ihrem Fehlen darf eine Person auch nicht mit ihrem Willen in den geschlossenen Bereich einer Anstalt aufgenommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994110340.X02Im RIS seit
11.07.2001