RS Vwgh 1997/6/26 97/16/0216

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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Norm

GebG 1957 §14 TP4;
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;
GebG 1957 §14 TP6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0288/75 E 1. Dezember 1976 VwSlg 5051 F/1976 RS 5

Stammrechtssatz

Auch die Übermittlung einer bloßen Wissenserklärung an den VwGH ist in Anbetracht jenes weitgefaßten vom Gesetzgeber gewählten Wortlautes bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen unter § 14 TP 6 Abs 1 GebG zu subsumieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160216.X02

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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