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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde mangels Beschwer infolge Einstellung des - aufgrund des angefochtenen Bescheides des Unabhängigen Verwaltungssenates fortgesetzten - Verwaltungsstrafverfahrens vor BeschwerdeerhebungRechtssatz
Das - aufgrund des angefochtenen Bescheides des Unabhängigen Verwaltungssenates fortgesetzte - Strafverfahren wurde von der Bezirkshauptmannschaft Perg mit Bescheid vom 12.09.95 gemäß §45 Abs1 Z2 (zweiter Fall) VStG eingestellt. Mit diesem Einstellungsbescheid (zugestellt am 14.09.95) verlor der angefochtene Bescheid jegliche (nachteilige) Bedeutung für die Beschwerdeführerin, sodaß sie durch ihn nicht mehr belastet sein kann. Der Beschwerdeführerin fehlte es daher bereits im Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Beschwerde (18.10.95) an der Beschwer.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B3181.1995Dokumentnummer
JFR_10039774_95B03181_01