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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Der im Spruch eines Baubewilligungsbescheides vorgenommene Ausspruch über die Zuerkennung der Parteistellung an den Nachbarn stellt einen trennbaren (für sich allein der Rechtskraft fähigen) Bestandteil dieses Bescheides dar.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996060145.X02Im RIS seit
11.07.2001