RS Vwgh 1997/6/26 97/16/0166

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/16/0167

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1996/10/10 96/15/0191 1

Stammrechtssatz

Trägt der vom Mitarbeiter des Beschwerdevertreters vorbereitete und von letzterem unterfertigte Verbesserungsschriftsatz auf seinem Deckblatt den folgenden Hinweis auf Beilagen: "2-fach, 1 HS" und erfolgte die Ausfertigung des Verbesserungsschriftsatzes auch entsprechend diesem Beilagenvermerk, so ist dem Beschwerdevertreter als eigenes, über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden anzulasten, daß er anläßlich der Unterfertigung des von seinem Mitarbeiter vorbereiteten Verbesserungsschriftsatzes nicht wahrgenommen hat, daß vom VwGH drei und nicht bloß zwei Ausfertigungen verlangt waren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160166.X02

Im RIS seit

11.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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