Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/16/0167Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1996/10/10 96/15/0191 1Stammrechtssatz
Trägt der vom Mitarbeiter des Beschwerdevertreters vorbereitete und von letzterem unterfertigte Verbesserungsschriftsatz auf seinem Deckblatt den folgenden Hinweis auf Beilagen: "2-fach, 1 HS" und erfolgte die Ausfertigung des Verbesserungsschriftsatzes auch entsprechend diesem Beilagenvermerk, so ist dem Beschwerdevertreter als eigenes, über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden anzulasten, daß er anläßlich der Unterfertigung des von seinem Mitarbeiter vorbereiteten Verbesserungsschriftsatzes nicht wahrgenommen hat, daß vom VwGH drei und nicht bloß zwei Ausfertigungen verlangt waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997160166.X02Im RIS seit
11.06.2001Zuletzt aktualisiert am
01.09.2011