Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §64 Abs2;Rechtssatz
Mit Eintritt der Rechtskraft des Aufenthaltsverbotes durch Erlassung des vor dem VwGH angefochtenen Bescheides (hier: am 16.4.1997) ist es im Grunde des § 22 Abs 1 FrG 1993 durchsetzbar geworden. Aufgrund dessen ist es entbehrlich, bei Erlassung der Beschwerde der Frage nachzugehen, ob die durch die Berufungsbehörde erfolgte (nicht begründete) Bestätigung des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung der Berufung durch die Erstbehörde in § 64 Abs 2 AVG Deckung gefunden hat (hier:
die Durchsetzung des Aufenthaltsverbotes erfolgte durch Abschiebung am 22.4.1997).
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997180272.X01Im RIS seit
20.11.2000