Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §44 Abs4;Rechtssatz
Die tatsächliche Unmöglichkeit der Erfüllung einer dem Verpflichteten auferlegten unvertretbaren Leistung (hier: Ablieferung der Kennzeichentafeln) bewirkt die Unzulässigkeit der Vollstreckung iSd § 10 Abs 2 Z 1 VVG (Hinweis E 17.6.1992, 92/01/0015). Dies gilt auch dann, wenn der Verpflichtete oder ein Dritter (hier der Käufer des Kraftfahrzeuges) die Unmöglichkeit der Leistung durch rechtswidriges Verhalten herbeigeführt haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995110191.X01Im RIS seit
19.03.2001