RS Vwgh 1997/6/26 95/11/0191

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §44 Abs4;
VVG §10 Abs2 Z1;
VVG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die tatsächliche Unmöglichkeit der Erfüllung einer dem Verpflichteten auferlegten unvertretbaren Leistung (hier: Ablieferung der Kennzeichentafeln) bewirkt die Unzulässigkeit der Vollstreckung iSd § 10 Abs 2 Z 1 VVG (Hinweis E 17.6.1992, 92/01/0015). Dies gilt auch dann, wenn der Verpflichtete oder ein Dritter (hier der Käufer des Kraftfahrzeuges) die Unmöglichkeit der Leistung durch rechtswidriges Verhalten herbeigeführt haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995110191.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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