RS Vwgh 1997/6/26 97/06/0127

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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Index

L85006 Straßen Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
LStVwG Stmk 1964 §3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Im Stmk LStVwG 1964 kommt niemandem ein subjektiv-öffentliches Interesse an der Zuerkennung des Gemeingebrauches zu. Dem Begriff "Antrag" in § 3 Stmk LStVwG 1964 kommt nur die Bedeutung einer Anregung zu, auf deren wie immer geartete Erledigung niemandem ein Rechtsanspruch eingeräumt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997060127.X01

Im RIS seit

06.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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