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L85006 Straßen SteiermarkNorm
AVG §8;Rechtssatz
Im Stmk LStVwG 1964 kommt niemandem ein subjektiv-öffentliches Interesse an der Zuerkennung des Gemeingebrauches zu. Dem Begriff "Antrag" in § 3 Stmk LStVwG 1964 kommt nur die Bedeutung einer Anregung zu, auf deren wie immer geartete Erledigung niemandem ein Rechtsanspruch eingeräumt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997060127.X01Im RIS seit
06.04.2001