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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art141 Abs1 litaRechtssatz
Zurückweisung der Anfechtung der Nationalratswahl 1995 mangels Legitimation des im eigenen Namen einschreitenden Anfechtungswerbers.
Zurückweisung der Anfechtung der Wahl der Nationalratspräsidenten und der (künftigen) Wahl der EU-Abgeordneten als unzulässig.
Abweisung des Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Wahlanfechtung, WahlenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:WI16.1995Dokumentnummer
JFR_10039774_95W0I016_01