RS Vfgh 1996/2/26 WI-16/95, WI-1/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.1996
beobachten
merken

Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art141 Abs1 lita
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
VfGG §67 Abs2

Rechtssatz

Zurückweisung der Anfechtung der Nationalratswahl 1995 mangels Legitimation des im eigenen Namen einschreitenden Anfechtungswerbers.

Zurückweisung der Anfechtung der Wahl der Nationalratspräsidenten und der (künftigen) Wahl der EU-Abgeordneten als unzulässig.

Abweisung des Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Legitimation, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Wahlanfechtung, Wahlen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1996:WI16.1995

Dokumentnummer

JFR_10039774_95W0I016_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten