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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AZG §1 Abs1;Rechtssatz
Unter Beschäftigung iSd § 1 Abs 1 AZG ist die von Arbeitnehmern dem Arbeitgeber tatsächlich aufgrund des Arbeitsverhältnisses erbrachte Tätigkeit zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995110409.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.11.2015