Index
L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Bei Unbestimmtheit der im Baubewilligungsbescheid vorgeschriebenen Bescheidauflagen kann das neu eingereichte Bauprojekt, das die Lage der Stützmauer und die vorgesehenen Aufschüttungen im nachvollziehbaren Ausmaß auch im Schnitt darlegt, nicht als "dieselbe Sache" angesehen werden.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997060052.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009