RS Vwgh 1997/6/26 97/06/0052

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1997
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Index

L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Vorarlberg
L81708 Baulärm Umgebungslärm Vorarlberg
L82008 Bauordnung Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
BauG Vlbg 1972 §31;
BauG Vlbg 1972 §32;

Rechtssatz

Bei Unbestimmtheit der im Baubewilligungsbescheid vorgeschriebenen Bescheidauflagen kann das neu eingereichte Bauprojekt, das die Lage der Stützmauer und die vorgesehenen Aufschüttungen im nachvollziehbaren Ausmaß auch im Schnitt darlegt, nicht als "dieselbe Sache" angesehen werden.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997060052.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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