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L2 DienstrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Festsetzung der Minderung eines Ruhegenusses aufgrund mangelhafter Begründung des angefochtenen BescheidesRechtssatz
Der Sache nach hat sich die belangte Behörde mit einer Bezugnahme auf die vom Beirat beschlossene Empfehlung begnügt, ohne eine eigenständige Begründung für die Minderung des Ruhegenusses zu geben.
Hinsichtlich des Umstandes, ob der Beschwerdeführer alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Eintritt der dauernden Dienstunfähigkeit zu verhindern, begnügt sich der angefochtene Bescheid mit dem bloßen Hinweis, daß dem Beschwerdeführer ärztlich eine operative Sanierung seines Bandscheibenleidens empfohlen worden sei und er dieser Empfehlung nicht entsprochen habe. Abgesehen davon, daß der Bescheid nicht erörtert, ob die vorgeschlagene Operation dem Beschwerdeführer zumutbar wäre, erfolgte die vorzeitige Ruhestandsversetzung nur sekundär wegen des Bandscheibenleidens, sondern in erster Linie wegen mangelnder psycho-physischer Belastbarkeit; welche Maßnahmen der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang hätte setzen sollen, um den Eintritt der dauernden Dienstunfähigkeit zu verhindern, läßt die Behörde im Dunkeln.
Schlagworte
Bescheidbegründung, Dienstrecht, Ruhegenuß, DienstunfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B1713.1994Dokumentnummer
JFR_10039774_94B01713_01