RS Vfgh 1996/2/26 B1713/94

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Veröffentlicht am 26.02.1996
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Index

L2 Dienstrecht
L2200 Landesbedienstete

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
PG 1965 §6, §7
Sbg LandesbeamtenG 1987 §6b

Leitsatz

Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Festsetzung der Minderung eines Ruhegenusses aufgrund mangelhafter Begründung des angefochtenen Bescheides

Rechtssatz

Der Sache nach hat sich die belangte Behörde mit einer Bezugnahme auf die vom Beirat beschlossene Empfehlung begnügt, ohne eine eigenständige Begründung für die Minderung des Ruhegenusses zu geben.

Hinsichtlich des Umstandes, ob der Beschwerdeführer alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Eintritt der dauernden Dienstunfähigkeit zu verhindern, begnügt sich der angefochtene Bescheid mit dem bloßen Hinweis, daß dem Beschwerdeführer ärztlich eine operative Sanierung seines Bandscheibenleidens empfohlen worden sei und er dieser Empfehlung nicht entsprochen habe. Abgesehen davon, daß der Bescheid nicht erörtert, ob die vorgeschlagene Operation dem Beschwerdeführer zumutbar wäre, erfolgte die vorzeitige Ruhestandsversetzung nur sekundär wegen des Bandscheibenleidens, sondern in erster Linie wegen mangelnder psycho-physischer Belastbarkeit; welche Maßnahmen der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang hätte setzen sollen, um den Eintritt der dauernden Dienstunfähigkeit zu verhindern, läßt die Behörde im Dunkeln.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Bescheidbegründung, Dienstrecht, Ruhegenuß, Dienstunfähigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1996:B1713.1994

Dokumentnummer

JFR_10039774_94B01713_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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