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L85006 Straßen SteiermarkNorm
AVG §8;Rechtssatz
Für die Beurteilung, ob dem Eigentümer eines Widmungsgrundes und einem daran Servitutsberechtigten ein subjektives Recht im Feststellungsverfahren nach § 3 Stmk LStVwG 1964 zukommt, ist nicht von Belang, ob ihnen zivilrechtliche Ansprüche dahingehend zukommen, daß aufgrund des Widmungsverfahrens für die Grundstücke der Eigentümer des Straßengrundes diese Eigentümer verpflichtet gewesen wären, weitergehende Servitutsvereinbarungen mit dem Eigentümer des Widmungsgrundes und dem daran Servitutsberechtigten abzuschließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997060127.X03Im RIS seit
06.04.2001