RS Vwgh 1997/6/26 97/06/0127

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1997
beobachten
merken

Index

L85006 Straßen Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
LStVwG Stmk 1964 §3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Für die Beurteilung, ob dem Eigentümer eines Widmungsgrundes und einem daran Servitutsberechtigten ein subjektives Recht im Feststellungsverfahren nach § 3 Stmk LStVwG 1964 zukommt, ist nicht von Belang, ob ihnen zivilrechtliche Ansprüche dahingehend zukommen, daß aufgrund des Widmungsverfahrens für die Grundstücke der Eigentümer des Straßengrundes diese Eigentümer verpflichtet gewesen wären, weitergehende Servitutsvereinbarungen mit dem Eigentümer des Widmungsgrundes und dem daran Servitutsberechtigten abzuschließen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997060127.X03

Im RIS seit

06.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten