RS Vwgh 1997/6/26 96/09/0058

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/30 94/16/0103 2

Stammrechtssatz

Hat die belangte Behörde von dem ihr im Rahmen der Strafzumessung eingeräumten Ermessen iSd Gesetzes Gebrauch gemacht, dann ist die Strafzumessung darüber hinaus einer weiteren Überprüfung durch den VwGH grundsätzlich entzogen.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996090058.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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