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L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/06/16 90/05/0170 2 (hier betreffend das Slbg BauPolG)Stammrechtssatz
Ein übergangener Nachbar hat im Berufungsverfahren gegen den Baubewilligungsbescheid alle Einwendungen iSd § 42 Abs 1 AVG zu erheben; er hat also in diesem Rechtsmittel zu erkennen zu geben, aus welchen besonderen Gründen er durch das den Gegenstand des Bewilligungsverfahrens bildende Vorhaben in seinen aus baurechtlichen Bestimmungen erfließenden subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt wird
(Hinweis E 13.9.1983, 83/05/0052).
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995060144.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.09.2012