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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Rechtssatz
Der Nachbar kann die Frage des strittigen Grenzverlaufes im Baubewilligungsverfahren geltend machen. Dieses Vorbringen ist nicht auf den Zivilrechtsweg zu verweisen, vielmehr hat die Baubehörde die Frage des Grenzverlaufes gemäß § 38 AVG als Vorfrage zu beurteilen und diese Beurteilung ihrer Entscheidung zugrunde zu legen. Die Frage des strittigen Grenzverlaufes ist dann im Baubewilligungsverfahren als Vorfrage zu entscheiden, wenn dies zur Beurteilung der Zulässigkeit des Bauvorhabens (etwa wegen Einhaltung eines Abstandes) notwendig ist (Hinweis E 27.2.1996, 95/05/0195).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997050097.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009