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L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Ein Einkaufszentrum bietet keine Arbeitsplätze der Industrie und des produzierenden Gewerbes an. Ein gem § 19 Abs 4 iVm § 18 Abs 7 lit a Bgld RPG die Versagung der Änderung eines Flächenwidmungsplanes rechtfertigender Widerspruch an einem Landesentwicklungsprogramm, das für Betriebsgebiete vorsieht, daß diese Widmung in sämtlichen Gemeinden zulässig ist und weiters für Industriegebiete vorsieht, daß Neuwidmungen von Bauland-Industriegebiet grundsätzlich nur in Standorten für Gewerbe und Industrie der Stufen 1 und 2 (zu denen die betreffende Gemeinde zählt) zulässig sind, ist durch eine Umwidmung in "Bauland-Betriebsgebiet" somit nicht gegeben.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996050289.X03Im RIS seit
07.06.2001