RS Vwgh 1997/6/27 96/19/1214

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Veröffentlicht am 27.06.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
AVG §59 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Geht aus der Bescheidbegründung klar hervor, daß die belBeh die Verwirklichung des Versagungstatbestandes des § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 iVm § 10 Abs 1 Z 6 FrG 1993 angenommen hat, so belastet der Umstand, daß sie die von ihr herangezogenen Bestimmungen nicht auch im Spruch ihres Bescheides angeführt hat, letzteren nicht mit Rechtswidrigkeit (Hinweis E 4.5.1994, 94/18/0070).

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996191214.X01

Im RIS seit

13.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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