RS Vwgh 1997/6/27 97/02/0069

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Veröffentlicht am 27.06.1997
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Index

41/02 Melderecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §50 Abs2 Z2;
MeldeG 1991 §9 Abs1;

Rechtssatz

Für eine Vorgangsweise nach § 50 Abs 2 Z 2 FrG 1993 genügt ein (begründeter) Verdacht. Die polizeiliche Meldung einer Person ist zwar insoweit als maßgebliches Indiz anzusehen, jedoch für den (begründeten) Verdacht der "Unterkunftnahme" nicht Voraussetzung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997020069.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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