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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Ein langdauernder unberechtigter Aufenthalt des Fremden nach einer sichtvermerksfreien oder allenfalls sogar unrechtmäßigen Einreise rechtfertigt für sich alleine, jedenfalls aber in Verbindung mit der Ausübung einer nach dem AuslBG unerlaubten Erwerbstätigkeit die Annahme, die Fortsetzung desselben gefährde die öffentliche Ordnung auf dem Gebiet des Fremdenwesens (Hinweis E 20.6.1996, 95/19/0269).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995191615.X01Im RIS seit
02.05.2001