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49/08 Amtshilfe Zustellung von SchriftstückenNorm
KFG 1967 §103 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/03/0112 E 4. Juli 1997Rechtssatz
Der Vorwurf der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs 2 KFG steht AUCH DANN in Einklang mit dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen, BGBl 1990/526, wenn dem Zulassungsbesitzer eines KFZ mit ausländischen Kennzeichen der Auftrag der österr. Behörde zur Lenkerauskunft unmittelbar im Postverkehr in Deutschland zugestellt wurde (ausführliche Begründung im Erkenntnis).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997020220.X01Im RIS seit
13.12.2001Zuletzt aktualisiert am
12.10.2011