RS Vwgh 1997/7/1 97/04/0063

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Veröffentlicht am 01.07.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §366 Abs1;
GewO 1994 §370 Abs2;
VStG §9 Abs2;

Rechtssatz

Für den Bereich des Gewerberechtes kommt im Hinblick auf § 370 Abs 2 GewO 1994 die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs 2 VStG nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997040063.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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