RS Vwgh 1997/7/1 97/04/0063

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Veröffentlicht am 01.07.1997
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs1;

Rechtssatz

Bei Beurteilung der räumlichen Einheit einer gewerblichen Betriebsanlage kommt es nicht darauf an, daß alle einer Betriebsanlage zuzurechnenden Betriebsliegenschaften unmittelbar aneinander grenzen. Vielmehr steht eine geringfügige räumliche Trennung der Annahme der Einheit der Betriebsanlage nicht entgegen, solange die tatsächlichen Betriebsabläufe auf den Betriebsliegenschaften eine Einheit bilden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997040063.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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