RS Vwgh 1997/7/1 97/04/0050

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Veröffentlicht am 01.07.1997
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §25;
GewO 1994 §366 Abs1 Z2;

Rechtssatz

§ 366 Abs 1 Z 2 GewO 1994 erfaßt auch den Fall, daß eine vor dem Inkrafttreten der GewO 1973 errichtete Betriebsanlage, die nach der GewO 1859 genehmigungspflichtig war und nach der GewO 1994 genehmigungspflichtig ist, ohne Genehmigung betrieben wird (Hinweis E 20.1.1987, 85/04/0207).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997040050.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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