RS Vwgh 1997/7/2 97/12/0187

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Veröffentlicht am 02.07.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs2;
VwGG §27;

Rechtssatz

Bei einer abschließenden, wenngleich mangelhaften, Entscheidung der Behörde liegt - im Gegensatz zu dem Fall einer teilweisen Nichtentscheidung der Behörde (Hinweis E 12.12.1995, 94/12/0117) - keine Säumnis vor.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997120187.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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