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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Anspruch (die Gebührlichkeit) einer durch Bescheid für die Dauer der Verwendung zuerkannten Dienstzulage nach § 73b GehG erlischt, wenn die (anspruchsbegründende) Verwendung endet; der Eintritt dieser Rechtsfolge bedarf keiner bescheidförmigen Verfügung.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997120116.X03Im RIS seit
22.02.2002