RS Vwgh 1997/7/2 93/12/0246

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.1997
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
72/02 Studienrecht allgemein

Norm

AHStG §7 Abs1 litb;
B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
GleichstellungsV 1991 §1;
StudBerG §2 Abs2 idF 1985/292;

Rechtssatz

Der VwGH hegt weder im Hinblick auf das AHSchStG noch auf die V des BMWF über die Gleichstellung von Reifezeugnissen für die Zulassung zum Studium, BGBl 1991/461, verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, daß gemäß § 7 Abs 1 lit b AHSchStG die Gleichstellung der (ausländischen) mit inländischen Reifezeugnissen nur solchen Personengruppen zugestanden werden soll, die ein bestimmtes persönliches Naheverhältnis zu Österreich haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993120246.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten