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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AHStG §7 Abs1 litb;Rechtssatz
Der VwGH hegt weder im Hinblick auf das AHSchStG noch auf die V des BMWF über die Gleichstellung von Reifezeugnissen für die Zulassung zum Studium, BGBl 1991/461, verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, daß gemäß § 7 Abs 1 lit b AHSchStG die Gleichstellung der (ausländischen) mit inländischen Reifezeugnissen nur solchen Personengruppen zugestanden werden soll, die ein bestimmtes persönliches Naheverhältnis zu Österreich haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993120246.X01Im RIS seit
11.07.2001