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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GehG 1956 §13a;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/12/0023 E 2. Juli 1997 95/12/0024 E 2. Juli 1997 95/12/0231 E 2. Juli 1997 95/12/0232 E 2. Juli 1997Rechtssatz
Im Hinblick auf § 6 Vollzugs- und WegegebührenG 1975, der eine ausdrückliche Beziehung mit den Ansprüchen nach dem GehG und der RGV herstellt, ist der Anspruch auf eine Vollzugsgebühr und Wegegebühr für einen Gerichtsvollzieher ein besoldungsrechtlicher Anspruch, woran die vom Gesetz vorgesehene "Direktverrechnung" nichts ändert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995120025.X01Im RIS seit
20.11.2000