RS Vwgh 1997/7/4 97/03/0126

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Veröffentlicht am 04.07.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Der alkoholisierte Lenker muß sich über das genaue Ausmaß seiner Alkoholisierung bzw über den Umstand, daß er bereits fahruntüchtig ist, nicht bewußt sein (Hinweis E 26.9.1984, 84/03/0172).

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüberAlkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997030126.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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