RS Vwgh 1997/7/7 AW 97/06/0009

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Veröffentlicht am 07.07.1997
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Index

L81705 Baulärm Umgebungslärm Salzburg
L82005 Bauordnung Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauPolG Slbg 1973 §16;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Stattgebung - Zuerkennung der Parteistellung - Der Bescheid, mit dem dem Nachbarn Parteistellung im Bauverfahren betreffend das Ansuchen des Antragstellers um Erteilung einer Baubewilligung zuerkannt wurde, ist einem Vollzug zugänglich, weil er die Grundlage für nachfolgende, dem Bauwerber zum Nachteil gereichende behördliche Verwaltungsakte sein kann (Aufhebung des behördlichen Bewilligungsbescheides, Anordnung des Abbruches der Baulichkeit, allfällige Durchführung von Strafverfahren usw; Hinweis B 28.10.1980, 1154/80, B 11.1.1986, AW 86/05/0056, und B 3.6.1996, AW 96/06/0027).

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:AW1997060009.A01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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