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L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgNorm
AVG §8;Rechtssatz
Stattgebung - Zuerkennung der Parteistellung - Der Bescheid, mit dem dem Nachbarn Parteistellung im Bauverfahren betreffend das Ansuchen des Antragstellers um Erteilung einer Baubewilligung zuerkannt wurde, ist einem Vollzug zugänglich, weil er die Grundlage für nachfolgende, dem Bauwerber zum Nachteil gereichende behördliche Verwaltungsakte sein kann (Aufhebung des behördlichen Bewilligungsbescheides, Anordnung des Abbruches der Baulichkeit, allfällige Durchführung von Strafverfahren usw; Hinweis B 28.10.1980, 1154/80, B 11.1.1986, AW 86/05/0056, und B 3.6.1996, AW 96/06/0027).
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:AW1997060009.A01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009