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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §26 Abs3;Rechtssatz
Die Unterbrechung der Frist zur Behebung von Mängeln der Beschwerde durch eine innerhalb dieser Frist erfolgte Einbringung eines Verfahrenshilfeantrages kommt nur einem verfahrensrechtlich zulässig gestellten Verfahrenshilfeantrag zu.
Schlagworte
FristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996130183.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
04.07.2011