RS Vwgh 1997/7/9 96/13/0183

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Veröffentlicht am 09.07.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §26 Abs3;
VwGG §34 Abs2;
VwGG §61;

Rechtssatz

Die Unterbrechung der Frist zur Behebung von Mängeln der Beschwerde durch eine innerhalb dieser Frist erfolgte Einbringung eines Verfahrenshilfeantrages kommt nur einem verfahrensrechtlich zulässig gestellten Verfahrenshilfeantrag zu.

Schlagworte

Frist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996130183.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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