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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z1 lita;Rechtssatz
Die Verfolgung wissenschaftlicher Zwecke durch Tätigkeit auf den Gebieten zumal der sich mit dem Menschen befassenden Wissenschaften wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß sie mit dem Motiv eines Dienstes der Verständigung und der Versöhnung betrieben wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995130110.X10Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.12.2009