RS Vwgh 1997/7/9 95/13/0035

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §47 Abs1;
EStG 1972 §47 Abs3;
UStG 1972 §11 Abs14;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/16 90/13/0251 3

Stammrechtssatz

Ausführungen betreffend die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale (Unternehmerrisiko, Weisungsgebundenheit, organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers, übernommene Vertragspflichten, Vertretung im Verhinderungsfall, Möglichkeit zu selbständiger Arbeitseinteilung und Angemessenheit des Arbeitsentgeltes) zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeit. (Hier:

Die Abgabenbehörde nahm vor allem deswegen die Unternehmereigenschaft des Abgabepflichtigen an, weil dieser für seine Tätigkeit "Honorarnoten" mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer gelegt hatte).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995130035.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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