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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §293b;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/10/25 95/15/0008 4 (hier: Die Abgabenbehörde hat laut Angabe des Abgabepflichtigen für mehrere Jahre die Zulässigkeit des begünstigten Steuersatzes nach § 37 Abs 1 EStG 1988 "nicht hinterfragt").Stammrechtssatz
Weil es im Zusammenhang mit der Bescheidberichtigung nach § 293b BAO nicht auf das Ausmaß der Aufmerksamkeit oder Vernachlässigung der gebotenen Sorgfalt der Behörde ankommt (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2834), steht einer vom Finanzamt vorgenommenen Berichtigung auch der Umstand nicht entgegen, daß sie erst im Anschluß an eine abgabenbehördliche Prüfung auf Basis des darüber erstatteten Berichtes vorgenommen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995130124.X04Im RIS seit
11.07.2001